Anlageberatung
Definition, Erklärung, Funktionalität
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Anlageberatung bezeichnet das Aufklären von Kunden über bestimmte Finanzprodukte vor dem Hintergrund der persönlichen Vermögensverhältnisse. Anlageberatung, etwa von Banken durchgeführt, soll Kunden dabei unterstützen, die richtige Anlageentscheidung zu treffen. Der Anlageberater ist dabei verpflichtet, Kunden über Risiken und mögliche Interessenkonflikte zu informieren, etwa wenn bankeninterne Produkte verkauft werden, die möglicherweise nicht dem Risikoprofil oder Wissensstand des Anlegers entsprechen.
Die Anlageberatung in der oftmals praktizierten Form birgt für Anleger einige Risiken. Denn trotz der gesetzlichen Pflicht für Berater, vor dem Verkauf von Finanzprodukten ein Beratungsprotokoll auszufüllen und somit die Beratungsleistung und die Kaufentscheidung zu dokumentieren, werden Anleger häufig nicht oder nur unzureichend über mögliche Risiken aufgeklärt und erhalten keine transparenten Informationen, zum Beispiel über Provisionen, die die Bank erhält. Die Kosten, die dadurch für den Anleger entstehen, können so hoch sein, dass ein Produkt für ihn unrentabel wird.