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Minderjährigendepot

Bei einem Minderjährigendepot ist der Depotinhaber ein Kind. Verfügungsberechtigt sind jedoch die Erziehungsberechtigten. Sie können so Geld für ihr Kind anlegen, ohne die Kontrolle darüber abgeben zu müssen. Auch LIQID-Depots können als Minderjährigendepots geführt werden.